Falls Sie erst beim Öffnen des Pakets den Schaden erkennen, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit dem Anbieter auf. Der Anbieter erklärt Ihnen den Ablauf der Rücksendung oder Abholung.
Allgemeine Tipps:- Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert.
- Benutzen Sie die Ware NICHT.
- Melden Sie den Schaden wie unten beschrieben.
- Der Anbieter benötigt von Ihnen eine Rechnungskopie mit genauer Schadensbeschreibung!
- Bestätigung durch den Postboten ausstellen lassen.
- Schaden innerhalb 24Std.beim zuständigen Postamt melden.
- Niederschrift verlangen (ohne dieses Dokument ist eine Schadenregulierung nicht möglich)!
- Schaden umgehend dem Anbieter melden.
- Beschädigung auf der Ausroll-Liste vermerken.
- Melden Sie dem Anbieter den Schaden innerhalb von 8 Kalendertagen.
- Ware im Originalkarton mit Rechnungskopie zur Abholung bereitstellen.
- Beschädigung auf dem Ablieferungsnachweis vermerken.
- Melden Sie dem Anbieter den Schaden innerhalb von 8 Kalendertagen.
- Ware im Originalkarton mit Rechnungskopie zur Abhoung bereitstellen.
In allen Fällen sind die Waren und Verpackungen in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befanden.
Sollten Sie die Ware ohne Begutachtung durch den Transportunternehmer an den Anbieter zurücksenden, so kann Ihr Schadensanspruch gegenüber diesem verfallen. Die Ware würde dann ggf. auf Ihre eigenen Kosten umgetauscht.